In Kinderschutzfällen mit akutem Handlungsbedarf wenden Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Mitteilung an das zuständige Jugendamt!
Die insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)
Was ist eine Isef?
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben Sie als Lehrkraft gemäß § 4 des Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) den Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die insoweit erfahrene Fachkraft hat eine zertifizierte Weiterbildung absolviert und ist somit spezialisiert auf Fragen des Kinderschutzes.
Die Aufgabe einer IseF ist es, Sie bezüglich der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung umfassend zu beraten und gemeinsam mit Ihnen Handlungsoptionen zu entwickeln.
Wie verläuft die Beratung durch eine IseF?
In einem anonymisierten Beratungsgespräch wird die IseF – gemeinsam mit der fallführenden Lehrkraft – die Anhaltspunkte für ein eine mögliche Kindeswohlgefährdung analysieren, Risikofaktoren beleuchten, Ressourcen des sozialen Umfelds und des Familiensystems erarbeiten und das weitere Vorgehen festlegen.
So erhalten Sie (Rechts-) Sicherheit im formalen und pädagogischen Handeln um Ihrem emotional oft sehr belastendem Schutzauftrag professionell nachkommen zu können.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht!